Mit der seit dem 16. September 2021 geltenden CoronaVO und CoronaVO Sport treten die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (7-Tage-HI) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) als verbindliche Indikatoren für festgelegten 3-Stufen-Plan in Kraft.
Zum 15. Oktober 2021 wurde die CoronaVO aktualisiert, daher gelten für den Trainings- und Übungsbetrieb im Tennis aktuell folgende Regelungen:
Stufe |
7-Tage-HI oder AIB |
Tennis in der Halle |
Basisstufe |
|
3G |
Warnstufe |
8,0 oder 250 |
3G - nur PCR-Test |
Alarmstufe |
12 oder 390 |
2G |
In der Übersicht des Kultusministeriums Baden-Württemberg finden Sie zudem Regelungen u.a. für den Wettkampfsport und die Beherrbergung in Sportschulen.
Die Kontrollpflicht der Einhaltung der oben genannten Regelungen obliegt dem jeweiligen Hallenbetreiber. Während der Winterhallenrunde ist es auch möglich, diese dem jeweiligen Verein bzw. den jeweiligen Mannschaftsführern zu übertragen.
Für Spielerinnen und Spieler, die dem Spitzensport zugeordnet werden können, entfällt die 3G-Regel.
Sanitäre Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nutzbar.
(Inhalt und Quelle: Badischer Tennisverband)
Die detaillierten Coronaregeln entnehmen Sie bitte der aktuellen Coronaverordnung bzw. der CoronaVO Sport des Landes Baden-Württemberg. Außerdem finden Sie hier ein Formular zur Bescheinigung eines Corona-Schnelltests sowie ein Muster-Hygienekonzept für Hallenbetreiber:
CoronaVO ab 28. Oktober 2021
CoronaVO Sport ab 05. November 2021
Bescheinigung Corona-Schnelltest
Muster-Hygienekonzept für Hallenbetreiber
Für weitere Informationen zum Thema Coronavirus verweisen wir Sie an die folgenden Stellen:
Robert-Koch-Institut: www.rki.de
Land Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de
Badischer Sportbund Nord: www.badischer-sportbund.de
Badischer Sportbund Freiburg: www.bsb-freiburg.de
Landessportverband Baden-Württemberg: www.lsvbw.de