Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Öffnung der Tennisanlagen des Badischen Tennisverbands

    Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am heutigen Vormittag, 09. Mai 2020, die neue Landesverordnung sowie einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der nicht nur festhält, dass Tennisanlagen ab dem 11. Mai 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sondern auch unter welchen Auflagen. Basierend darauf hat der BTV nun explizite Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet, die hierbei beachtet werden müssen. Als Download finden Sie hier die Leitlinien bzw. BTV-Empfehlungen, einen Aushang, der als vorübergehende Platzordnung gesehen werden und jeder Verein individuell aushängen kann sowie erneut eine Checkliste, die Ihnen bei der Umsetzung aller Maßnahmen helfen soll. Außerdem haben wir eine Anleitung für gründliches Händewaschen beigefügt, da die Anbringung eines solchen Aushangs für Vereine verpflichtend ist:

     Leitlinien für den Spielbetrieb auf Tennisanlage für

     Aushang "Platzordnung" für Vereine

     Checkliste zur Öffnung der Platzanlagen

     Aushang Händewaschen

    Die in der aktuellen Landesverordnung sowie dem FAQ-Katalog aufgegriffenen Inhalte sind allgemein gültig und tennis-unspezifisch, in einer weiteren Verordnung zum Breitensport erwarten wir jedoch ergänzende Konkretisierungen. Diese werden in die Leitlinien entsprechend eingearbeitet, sobald sie uns vorliegen.

    Die aktuelle Verordnung bzw. den FAQ-Katalog des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

     

    Quelle: https://www.badischertennisverband.de/

    Kontakt

    Tennisclub Blau-Weiß e.V. Östringen
    Am Schwimmbad
    76684 Östringen
    Tel: 07253/21472

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